Tierhaltung
Für die Haltung von Haustieren, ausgenommen Kleintiere in angemessener Anzahl, ist bei der AWG ein schriftlicher Antrag einzureichen.
Bei dem Antrag zur Hundehaltung ist die Rasse (bei Mischlingen zusätzlich die jeweiligen Kreuzungen) anzugeben. Dem Antrag sind außerdem folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
Sobald uns alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag geprüft.
Katzen dürfen ausschließlich in haushaltsüblicher Anzahl gehalten werden.
Mehr als Wohnen – gemeinsam leben
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Montag |
09:00 - 11:30 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
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Dienstag |
09:00 - 11:30 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
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Mittwoch |
09:00 - 11:30 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
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Donnerstag |
09:00 - 11:30 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
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Freitag |
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Dienstag |
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Donnerstag |
09:00 - 11:30 Uhr |
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Samstag |
nach Termin- vereinbarung |
Erleichterte Bedienung