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Was sind Kleinreparaturen und wer trägt die Kosten?

Was sind Kleinreparaturen? Dabei handelt es sich um sogenannte Bagatellschäden an Teilen der Wohnung, die Sie als Mieter häufig und direkt nutzen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • abgebrochener Schlüssel
  • Austausch WC-Sitz
  • Brauseschlauch gerissen
  • tropfender Wasserhahn

Wer übernimmt die Kosten? Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig. Viele Mietverträge enthalten jedoch eine Kleinreparaturenklausel. Diese ist wirksam, wenn:

  1. Die Obergrenze stimmt: Eine einzelne Reparatur darf laut der im Mietvertrag festgelegten Grenze nicht überschritten werden.

  2. Die Jahreshöchstgrenze genannt wird: Es muss im Vertrag stehen, bis zu welchem Gesamtbetrag Sie pro Jahr maximal belastet werden können (meist 8 % der Jahreskaltmiete).

  3. Keine anteiligen Kosten: Übersteigt eine Reparatur die vereinbarte Grenze (laut Mietvertrag), muss der Vermieter die gesamten Kosten tragen. Eine anteilige Beteiligung des Mieters ist unzulässig.

Muss ich den Handwerker selbst rufen? Nein. Der Vermieter bleibt für die Organisation verantwortlich. Sie sind nicht verpflichtet, die Reparatur selbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Melden Sie den Schaden einfach Ihrem Vermieter.

 

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